(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Prüfungsvorbereitung: mäßige Geschwindigkeit / Richtgeschwindigkeit
1. An verschiedenen Stellen in der StVO ist Verkehrsteilnehmern die Einhaltung von „mäßiger Geschwindigkeit” vorgeschrieben. Für welche Fälle schreibt die StVO mäßige Geschwindigkeit vor? Wie erklären Sie Ihren Fahrschülern den Begriff „mäßige Geschwindigkeit” und welchen Geschwindigkeitsbereich muss man sich dabei vorstellen?