Nationales Betriebserlaubnisverfahren

Die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungs­verfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA -> oberste Verkehrsbehörde) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.

 

Man unterscheidet zwischen der:

  • Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile
  • Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile

 

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)(§ 20 StVZO) wird für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge dem Hersteller, nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung, allgemein erteilt (das heißt in Form einer Typgenehmigung). Alle diesem Typ entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis eine Datenbestätigung gemäß § 20 Absätze 3a und 3b in Verbindung mit (§ 20) StVZO, mittels derer der – gemäß § 6 Absatz 3 bei der erstmaligen Zulassung erforderliche – Nachweis, dass das Fahrzeug einem Typ entspricht, für den eine nationale Typgenehmigung vorliegt, geführt werden kann.

 

Die Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Die EBE ist gemäß § 21 StVZO für die Zulassung von Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland in folgenden Beispielen nötig:

  • einzeln gefertigte Fahrzeuge
  • Fahrzeuge, die in Kleinserien produziert sind
  • umfangreiche bauliche Veränderung von Fahrzeugen nach individuellen Vorstellungen
  • Fahrzeuge, die aus dem Ausland ohne EG-Typgenehmigung importiert worden sind
  • Fahrzeuge für besondere Einsatzzwecke mit Umbauten
  • Fahrzeuge nach sieben Jahren Außerbetriebsetzung, sofern nicht die Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder EBE vorgelegt werden kann (bzw. der alte Fahrzeugbrief)

 

Wenn das Gutachten positiv ausfällt, dann erteilt anschließend die Zulassungsstelle eine Einzelbetriebserlaubnis durch die Ausstellung des Fahrzeugscheins.

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