Wo: Fahrschule mit Seminarerlaubnis (durch FL mit Seminarerlaubnis) Dauer: 4 Sitzungen å 135 min 1 Beobachtungsfahrt å 30 min pro Teilnehmer (findet zwischen der 1. und 2. Sitzung statt mindestens 2 Wochen, maximal 4 Wochen Teilnahmepflicht an allen Sitzungen!!! 2
Führerschein auf Probe und Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Beginn der Probezeit: mit (Erst-) Erteilung der FE-Klassen B (Bf17), Al, A2 und A Dauer der Probezeit: 2 Jahre wird auf 4 Jahre verlängert wenn auffällig: I x nach Katalog-A- Verstoß Oder 2 x nach Katalog B (laut FeV) Alkoholdelikte
§24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger
Gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit Oder unter 21 Jahren Verbot vor ODER während der Fahrt alkoholische Getränke zu konsumieren Führerschein auf Probe und Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) Beginn der Probezeit: mit (Erst-) Erteilung der FE-Klassen B (Bf17),
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
Beginn mit 16,5 Jahren möglich (Antragstellung), Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens I Monat vorher Ausbildungsumfang wie bei B (jede eingetragene Begleitperson kostet ca. 11€) Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, maximal I Punkt