Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert. Neuer Führerschein für Fahrzeuge mit 125 ccm. Die Voraussetzungen dafür sind: Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, das Mindestalter von 25
A1 Motorrad / Roller 125ccm mit Autoführerschein (Klasse B) fahren! Erleichterung ab 31.12.2019.
