- Beginn mit 16,5 Jahren möglich (Antragstellung), Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens I Monat vorher
- Ausbildungsumfang wie bei B (jede eingetragene Begleitperson kostet ca. 11€)
- Begleiter müssen
- mindestens 30 Jahre alt sein,
- maximal I Punkt im FER (Fahreignungsregister)
- mindestens 5 Jahre FE Klasse B besitzen (3er) Ohne Entzug der FE, Fahrverbot erlaubt (keine feste Regelung bzgl. des Sitzplatzes)
- Fahrt nur zulässig, wenn
- mindestens eine der eingetragenen Begleiter anwesend ist,
- wenn nicht dann
- Verstoß gegen Auflage
- FE wird widerrufen
- 1 Punkt im FER
- Bußgeld
- Anordnung zum ASF
- wenn nicht dann
- Begleiter weniger als O,50/oo BAK
- mindestens eine der eingetragenen Begleiter anwesend ist,
- mit Vollendung des 18. Lebensjahr
- „rosa Zettel” kann binnen 3 Monaten gegen Führerscheindokument getauscht werden. Danach hat der FS 2 Jahre Zeit ihn zu tauschen darf aber nach 3 Monaten nicht mehr fahren.
- bis dahin ist das Fahren auch Ohne Begleiter zulässig (immer Perso mitführen da kein Lichtbild im „rosa Zettel”)
- Bf17 auch in Österreich anerkannt (Fahren ab 18 Jahren allerdings nur mit EU Führerschein zulässig)
- Bf17 eingeführt um das Unfallrisiko für Fahranfänger zu minimieren, dazu gehört ebenfalls das Alkoholverbot für Fahranfänger und die Probezeit
- BE im Rahmen von Bf17 möglich (Begleiter muss keine FE der Klasse BE besitzen) aussteigen zum Zwecke des Sicherungsposten erlaubt