Gilt für alle Fahranfänger
- in der Probezeit Oder
- unter 21 Jahren
Verbot vor ODER während der Fahrt alkoholische Getränke zu konsumieren
Führerschein auf Probe und Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Beginn der Probezeit: mit (Erst-) Erteilung der FE-Klassen B (Bf17), Al, A2 und A
Dauer der Probezeit: 2 Jahre wird auf 4 Jahre verlängert wenn auffällig
Ix nach Katalog A
Oder
2x nach Katalog B (laut FeV)
• Reifenprofil abgefahren
Kennzeichenmissbrauch
• Verstoß gegen Umweltzone
•
Alkoholdelikte
Geschwindigkeit >20km/h
Abstandsverstöße
Rotlichtverstöße
Handybenutzung (523 StVO)
Anordnung zur Teilnahme an ASF (durch die FE Behörde)
Teilnahme innerhalb der gesetzten Frist
FE bleibt erhalten
erneut auffällig nach A Oder 2xB
schriftliche Verwarnung durch FE-Behörde
dritte Auffälligkeit innerhalb der Probezeit
Entzug der FE
Bei Nicht-Teilnahme:
Entzug der FE (Wiedererteilung
erst nach ASF möglich- Probezeit
ruht in der Zeit