• Beginn mit 16,5 Jahren möglich (Antragstellung), Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, praktische Prüfung frühestens I Monat vorher
  • Ausbildungsumfang wie bei B (jede eingetragene Begleitperson kostet ca. 11€)
  • Begleiter müssen
    • mindestens 30 Jahre alt sein,
    • maximal I Punkt im FER (Fahreignungsregister)
    • mindestens 5 Jahre FE Klasse B besitzen (3er) Ohne Entzug der FE, Fahrverbot erlaubt (keine feste Regelung bzgl. des Sitzplatzes)
  • Fahrt nur zulässig, wenn
    • mindestens eine der eingetragenen Begleiter anwesend ist,
      • wenn nicht dann
        • Verstoß gegen Auflage
        • FE wird widerrufen
        • 1 Punkt im FER
        • Bußgeld
        • Anordnung zum ASF
    • Begleiter weniger als O,50/oo BAK
  • mit Vollendung des 18. Lebensjahr
    • „rosa Zettel” kann binnen 3 Monaten gegen Führerscheindokument getauscht werden. Danach hat der FS 2 Jahre Zeit ihn zu tauschen darf aber nach 3 Monaten nicht mehr fahren.
    • bis dahin ist das Fahren auch Ohne Begleiter zulässig (immer Perso mitführen da kein Lichtbild im „rosa Zettel”)
  • Bf17 auch in Österreich anerkannt (Fahren ab 18 Jahren allerdings nur mit EU Führerschein zulässig)
  • Bf17 eingeführt um das Unfallrisiko für Fahranfänger zu minimieren, dazu gehört ebenfalls das Alkoholverbot für Fahranfänger und die Probezeit
  • BE im Rahmen von Bf17 möglich (Begleiter muss keine FE der Klasse BE besitzen) aussteigen zum Zwecke des Sicherungsposten erlaubt

 

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
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